Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Social Attention GmbH, Erkrather Straße 401, 40231 Düsseldorf (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
(2) Beschränkung auf Unternehmer: Das Angebot der Agentur richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Durch Abgabe einer Bestellung oder Annahme eines Angebots versichert der Kunde, in seiner Eigenschaft als Unternehmer zu handeln.
(3) Diese AGB gelten für alle Leistungen der Agentur, insbesondere für:
● Beratung, Strategieentwicklung und Coaching (Dienstverträge),
● Erstellung von Content (Video, Foto, Text, Grafik) und Werbemitteln (Werkverträge),
● Bereitstellung von digitalen Produkten und Zugang zu Lernplattformen (z.B. „Content Campus“)
(4) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Agentur nicht an, es sei denn, sie hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt in der Regel durch die schriftliche oder textförmliche (E-Mail) Annahme eines Angebots der Agentur durch den Kunden zustande. Bei der Buchung über Online-Plattformen oder den „Content Campus“ kommt der Vertrag durch Abschluss des dortigen Bestellprozesses zustande.
(3) Gegenstand des Vertrages ist die im jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung spezifizierte Leistung. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der Bestätigung durch die Agentur (Textform ausreichend).
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die fristgerechte Bereitstellung von Informationen, Daten, Zugangsdaten (z.B. Business Manager, Admin-Rechte) sowie erforderlichen Inhalten (Logos, CI-Guides, Produktmuster).
(2) Soweit die Parteien die Nutzung von Projektmanagement- oder Feedback-Tools vereinbaren (z.B. frame.io für Video-Feedback), verpflichtet sich der Kunde, Feedback ausschließlich über diese Kanäle zu kommunizieren, um eine strukturierte Bearbeitung zu gewährleisten. Feedback per E-Mail oder Messenger, das außerhalb der vereinbarten Tools erfolgt, kann zu Verzögerungen führen, die nicht zu Lasten der Agentur gehen.
(3) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der bevollmächtigt ist, verbindliche Entscheidungen (Freigaben, Abnahmen) zu treffen und den internen Abstimmungsprozess auf Kundenseite zu bündeln. Verzögerungen durch fehlende interne Abstimmung beim Kunden gehen zu dessen Lasten.
§ 4 Leistungen der Agentur
Da die Agentur gemischte Leistungen erbringt, gelten für die jeweiligen Leistungsbereiche folgende spezifische Regelungen:
A. Strategie, Beratung, Community Management, Paid Social Optimierung (Dienstvertrag)
(1) Bei reinen Beratungsleistungen (Strategieentwicklung, Workshops), der laufenden Betreuung von Social-Media-Kanälen (Community Management) sowie der Optimierung von Werbekampagnen schuldet die Agentur das Tätigwerden im vereinbarten Umfang, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z.B. bestimmte Follower-Zahlen, Reichweiten, ROAS oder Umsatzsteigerungen).
(2) Die Agentur führt diese Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durch. Reaktionszeiten im Community Management richten sich nach dem individuellen Angebot.
B. Content-Produktion und Erstellung von Werbemitteln (Werkvertrag)
(1) Bei der Erstellung von Videos, Grafiken, Texten oder sonstigen Werken schuldet die Agentur die Erstellung eines Werkes gemäß Briefing.
(2) Korrekturschleifen: Sofern im Angebot nicht anders definiert, sind im Vergütungspreis folgende Korrekturschleifen enthalten:
● Zwei (2) Korrekturschleifen in der Konzeptionsphase (z.B. Skript/Redaktion) vor Produktion.
● Zwei (2) Korrekturschleifen in der Postproduktion (z.B. Schnitt, Grafik) nach Produktion
(3) Wünscht der Kunde darüberhinausgehende Änderungen oder ändert er nach Freigabe des Konzepts/Skripts grundlegende Vorgaben, so ist dieser Mehraufwand gesondert nach den aktuellen Stundensätzen der Agentur zu vergüten. Die Agentur lässt dem Kunden hierfür zuvor eine Kalkulation des Mehraufwandes zukommen. Gibt der Kunde die Kalkulation frei, setzt die Agentur die Änderungen um. Andernfalls ist die Agentur nicht zur Vornahme der Änderungen verpflichtet.
C. Sonstige Leistungen
(1) Soweit die Agentur mit der Organisation von Dreharbeiten beauftragt wird, schließt sie die hierfür erforderlichen Verträge mit Dritten im eigenen Namen und für eigene Rechnung ab.
§ 5 Abnahme (nur bei Werkleistungen)
(1) Nach Fertigstellung des Werkes stellt die Agentur dem Kunden das Ergebnis (in der Regel über frame.io oder ähnliche Plattformen) zur Verfügung.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, das Werk innerhalb von fünf (5) Werktagen abzunehmen oder berechtigte Mängel konkret und detailliert (unter Nutzung der Kommentarfunktionen des Tools) zu rügen. Bei longform-Content beträgt die Frist sieben (7) Tage.
(3) Fiktive Abnahme: Äußert sich der Kunde innerhalb der Frist von fünf Werktagen nicht oder nutzt er das Werk (z.B. durch Veröffentlichung auf Social Media), gilt das Werk als mangelfrei abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).
§ 6 Spezifische Regelungen für digitale Produkte (Content Campus)
(1) Beim Erwerb von digitalen Produkten oder Zugangsberechtigungen (z.B. Online-Kurse) erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Inhalte für interne Schulungszwecke.
(2) Account Sharing Verbot: Die Zugangsdaten sind personalisiert. Eine Weitergabe an Dritte oder das „Teilen“ eines Accounts mit mehreren Mitarbeitern ist ohne Erwerb entsprechender Mehrfachlizenzen ist dem Kunden untersagt.
(3) Die Verfügbarkeit der Plattform richtet sich nach den technischen Gegebenheiten des Drittanbieters (z.B. Memberspot). Kurzzeitige Ausfälle zu Wartungszwecken begründen keine Mängelansprüche.
(4) Sofern es sich bei den digitalen Produkten um Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) handelt, obliegt es dem Kunden als Unternehmer, vor der Buchung zu prüfen, ob das Angebot für seine Zwecke geeignet ist. Die Vorschriften des FernUSG finden im B2B-Verkehr keine Anwendung. Anbieter eines Kurses ist stets der Kunde.
§ 7 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Die Agentur räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Werken ein.
(2) Umfang der Rechte: Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches, exklusives Nutzungsrecht zur Veröffentlichung der Inhalte auf den im Angebot definierten Plattformen (z.B. „Nur TikTok“).
● Die Einräumung von Rechten für weitere, nicht vereinbarte Plattformen bedarf einer gesonderten Vergütung. Sofern nicht anders vereinbart, berechnet die Agentur hierfür 25% des Produktionspreises pro zusätzlicher Plattform.
● Eine Bearbeitung der Werke durch den Kunden (z.B. Neuschnitt, Filter) ist nur mit Zustimmung der Agentur gestattet, es sei denn, die plattformtypische Nutzung (z.B. Remix, Duet) erfordert dies zwingend.
(3) Rohmaterial: Das Eigentum und die Rechte an Rohmaterial (offene Dateien, Projektfiles, ungeschnittenes Footage), das nicht explizit als Endprodukt definiert ist, verbleiben bei der Agentur. Ein Anspruch auf Herausgabe des Rohmaterials besteht nicht. Die Agentur ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Rohmaterial sechs Monate nach Projektabschluss zu löschen.
(4) Rechte Dritter (Stock/Musik): Soweit die Agentur Material Dritter (z.B. Stock-Footage, Musik über Envato, Artlist etc.) verwendet, werden dem Kunden die Nutzungsrechte nur in dem Umfang eingeräumt, wie es die Lizenzbedingungen dieser Drittanbieter zulassen. Die Agentur teilt dem Kunden etwaige Einschränkungen und Nennungsverpflichtungen mit.
(5) Eigenwerbung: Die Agentur ist berechtigt, die für den Kunden erstellten Werke und dessen Markennamen/Logo zeitlich unbeschränkt und medienübergreifend zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenz, Portfolio, Website, Social Media, Awards) zu nutzen.
§ 8 Vergütung, Reisekosten und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Fremdkosten: Kosten für die Anmietung von Locations, Requisiten, Equipment oder die Buchung von Models/Darstellern werden dem Kunden, sofern nicht anders vereinbart, gesondert in Rechnung gestellt oder direkt an den Kunden weiterberechnet.
(3) Reisekosten: Reisekosten werden nach Aufwand berechnet. Für Fahrten mit dem PKW berechnet die Agentur 0,60 EUR pro gefahrenem Kilometer. Sonstige Reisekosten (Bahn, Flug, Hotel) werden gegen Nachweis erstattet.
(4) Reisezeiten: Reisezeiten, die für die An- und Abreise zu Drehorten oder Terminen beim Kunden anfallen, gelten als Arbeitszeit und werden, sofern keine Pauschale vereinbart wurde, mit 50% des vereinbarten Stundensatzes bzw. Tagessatzes vergütet.
(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde in Verzug, ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
§ 9 Werbebudgets (Paid Social) und Drittplattformen
(1) Trennung der Budgets: Das Honorar der Agentur umfasst nicht die Werbebudgets (Media Spend), die an die Plattformen (Meta, TikTok, Google etc.) zu zahlen sind. Diese werden vom Kunden direkt an die Plattformbetreiber gezahlt (Direct Billing). Sollte die Agentur in Ausnahmefällen das Werbebudget verauslagen, ist dieses vorab vom Kunden zu erstatten, und es wird eine Handling-Fee vereinbart.
(2) Plattformrisiko: Die Agentur haftet nicht für die Sperrung, Einschränkung oder Löschung von Profilen, Anzeigenkonten oder Inhalten durch die Betreiber der Social-Media-Plattformen, sofern dies nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Agentur beruht. Dem Kunden ist bewusst, dass die Richtlinien und Algorithmen der Plattformen einem stetigen Wandel unterliegen.
§ 10 Rechtliche Prüfung und Freistellung
(1) Die Agentur prüft die erstellten Inhalte nicht auf ihre rechtliche Zulässigkeit (insb. Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Heilmittelwerberecht etc.). Diese Prüfung obliegt allein dem Kunden.
(2) Der Kunde versichert, dass er an allen der Agentur überlassenen Materialien (Bilder, Logos, Texte) die erforderlichen Rechte besitzt. Er versichert weiterhin, dass die von ihm überlassenen Inhalte rechtlich zulässig sind und nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
(3) Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit den vom Kunden gelieferten Inhalten oder der weisungsgemäßen Veröffentlichung der von der Agentur erstellten Inhalte geltend machen. Dies umfasst auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung.
§ 11 Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Datenverlust beim Kunden: Für den Verlust von Daten, die der Kunde der Agentur überlassen hat oder die sich bereits im Besitz des Kunden befinden, haftet die Agentur nur auf denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
(4) Verlust von Rohmaterial vor Übergabe: Soweit die Agentur Rohmaterial oder Arbeitsergebnisse verliert, die noch nicht an den Kunden übergeben wurden (z.B. Verlust einer Speicherkarte nach einem Dreh), haftet die Agentur im Rahmen der leichten Fahrlässigkeit (Abs. 2) maximal bis zur Höhe des Auftragswertes des betroffenen Projekts. Eine weitergehende Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden des Kunden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 12 Laufzeit und Kündigung (bei Dauerschuldverhältnissen)
(1) Verträge über laufende Betreuung (Retainer) oder Strategieberatung werden für die im Angebot genannte Mindestlaufzeit (z.B. 3 oder 6 Monate) geschlossen. Eine ordentliche Kündigung während der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen.
(2) Ist keine Kündigungsfrist vereinbart, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit jeweils automatisch um die vereinbarte Laufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 13 Datenschutz und Geheimhaltung
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.
(2) Soweit die Agentur im Rahmen ihrer Tätigkeit personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z.B. im Rahmen von Recruiting-Kampagnen oder Lead-Gen-Ads), verpflichten sich die Parteien, einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO zu schließen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.